Monatliche Gebühr pro Teilnehmer (gültig ab 01.07.2019)

 

EINZELUNTERRICHT

45min pro Woche                           89,00 Euro pro Monat

30 min pro Woche                          65,00 Euro pro Monat

 

GRUPPENUNTERRICHT*

45min pro Woche zu zweit             52,00 Euro pro Monat

45min pro Woche zu dritt               41,00 Euro pro Monat

45min pro Woche zu viert              34,00 Euro pro Monat

Unterrichtsordnung 

 

Anmeldungen

Anmeldungen zum Musikunterricht sind immer zu Beginn eines Monats möglich. Das ausgefüllte Anmeldeformular sollte nach der kostenlosen Probestunde ca. 10 Tage vor Beginn des Unterrichts direkt dem jeweiligen Instrumental- oder Gesangslehrer übergeben werden.

 

Ferien und Feiertage

Die Ferien- und Feiertagsordnung für die allgemein bildenden Schulen in NRW gilt in gleicher Weise auch für den Unterricht der Musikschule. Bei der Berechnung der monatlichen Unterrichts- gebühren sind die Ferien und Feiertage bereits berücksichtigt worden. Unterrichtsgebühren fallen deshalb unabhängig von Ferien und Feiertagen für jeden Monat an. Es handelt sich um eine Mischkalkulation, die die monatlichen Abrechnungen erleichtert, übersichtlicher gestaltet und einen monatlich festgelegten Betrag ermöglicht.

 

Unterrichtsversäumnisse

Wird eine Unterrichtsstunde aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde oder auf Erstattung des anteiligen Entgelts. Die jeweilige Lehrkraft sollte bei den Unterrichtsversäumnissen vorher frühzeitig informiert werden.

 

Unterrichtsausfall

Bei der Bemessung des Entgelts für den Musikunterricht ist ein gelegentlicher Unterrichtsausfall wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderung der Lehrkraft bereits berücksichtigt worden. Bei mehr als zwei Unterrichtsausfällen pro Halbjahr wird auf schriftlichen Antrag jede nicht erteilte Stunde voll zurückerstattet. Die Regelung entfällt, wenn Nachholunterricht angeboten wird.

 

Online Unterricht 

Kann der Unterricht aus Gründen der höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung und örtlichen Einschränkungen an den Schulen (z.B. Pandemien wie Corona, Sturmwarnungen, Elternsprechtage etc) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent*in und Schüler*in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule Münster bzw. die Lehrkraft berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Der Online Unterricht wird als adäquater Ersatz zum Präsenzunterricht angesehen und berechnet. 

 

Abmeldungen

Das Unterrichtsjahr ist in Trimester aufgeteilt (Januar bis April, Mai bis August, September bis Dezember). Abmeldungen vom Unterricht sind jeweils sechs Wochen vor Trimesterende möglich.
Die Abmeldung kann entweder per eMail an die Adresse kuendigung@musikschule-muenster.de oder schriftlich an die oben genannte Adresse gesendet werden. Außerdem sollte auch der jeweilige Instrumental- oder Gesangslehrer rechtzeitig vom Schüler oder seinen Eltern über die Abmeldung informiert werden. Nach Abmeldung findet der Unterricht bis zum Ende des jeweiligen Trimesters weiterhin statt. Die Unterrichtsgebühren sind ebenfalls bis zum bestätigten Termin der letzten Unterrichtsstunde weiterhin fällig. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Schüler die letzten Unterrichtsstunden bis zum Ende des auslaufenden Unterrichtsverhältnisses nicht mehr wahrnehmen kann.

 

Zahlungen

Die Zahlungen der monatlichen Unterrichtsgebühren sind jeweils zum Anfang eines jeden Monats fällig. Aus verwaltungstechnischen Gründen bitten wir um die Ausstellung einer Einzugsermächtigung. Für jede Neuanmeldung wird eine einmalige Bearbeitungs- und Anmeldegebühr von 16 EURO berechnet.

Phone: (0 25 97) 6 93 94 56
Fax: (0 25 97) 6 93 94 57
Mail: info@musikschule-muenster.de
Musikschule Münster e.V.
Langeland 5a
48308 Senden